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    Bedürfnisformulierung

    Bedürfnisformulierung

    Jeder Bauprozess hat seinen Ursprung in einer unbefriedigenden Ist-Situation. In einem ersten Schritt wird diese Tatsache durch Anspruchsgruppen aufgegriffen, darauf basierend sollen übergeordnete Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen formuliert und priorisiert werden.

    Lösungsstrategien

    Lösungsstrategien

    Mit Hilfe der formulierten Bedürfnisse werden auf strategischer Ebene Lösungsalternativen erarbeitet und nach geeigneten Kriterien bewertet. Nachdem die Notwendigkeit, Dringlichkeit und Tragbarkeit einer baulichen oder anderen Lösung beurteilt wurde, wird eine Lösungsstrategie festgelegt.

  • Vorstudien

    Definition Bauvorhaben

    Definition Bauvorhaben

    Die Projektanforderungen werden aufgrund der Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Auftraggebers im Projektpflichtenheft (inkl. Nutzungsvereinbarung) definiert. Die Lösungsstrategie soll dabei in die standortsbezogenen Rahmenbedingungen eingebettet werden.

    Vorstudie

    Vorstudie

    Im Rahmen der Vorstudie werden die benötigten Grundlagen (z.B. Vermessungsgrundlagen) aufbereitet und mögliche, dem Pflichtenheft entsprechende Lösungskonzepte ausgearbeitet (Kostengenauigkeit +/- 30 %). Zu den Varianten werden Grobterminpläne sowie die wichtigsten Risiken und Chancen aufgezeigt. Das Hauptergebnis dieser Phase ist die Wahl des besten Konzeptes aus dem Variantenfächer.

    Auswahlverfahren

    Auswahlverfahren

    Die Anforderungen im Projektpflichtenheft sollen erfüllt werden, indem dafür geeignete Anbieter bzw. Projekte ausgewählt werden. Potenzielle Kandidaten bzw. Lösungen werden durch ein qualifiziertes Beurteilungsgremium geprüft, mit dem Gewinner wird die Projektausgestaltung weiterverfolgt. Diese Teilphase kann sich gemäss der LHO 104 je nach Ablauf zwischen den Phasen verschieben und mehrfach vorkommen.

  • Projektierung

    Vorprojekt

    Vorprojekt

    In der Vorprojektphase wird das gewählte Konzept weiter vertieft. Unter Berücksichtigung des Projektpflichtenheftes werden Projektvarianten erstellt und integral in ein Vorprojekt überführt. Die Varianten werden beurteilt und nötige Unterlagen für behördliche Grundsatzentscheide zusammengestellt. Die Anlage- und Betriebskosten (+/- 20 % Genauigkeit) werden ermittelt und die Wirtschaftlichkeit berechnet. Schliesslich soll über die weiterzuverfolgende Projektvariante unter Einbezug der Kriterien Klarheit, Tauglichkeit, Akzeptanz sowie Kosten, Termine und Risiken entschieden werden.

    Bauprojekt

    Bauprojekt

    Auf Grund des bereinigten Vorprojektes und allfälligen Vorentscheiden der Bewilligungsbehörden entsteht das Bauprojekt. Als Detailprojekt soll es alle Aspekte vertieft behandeln (u.a. auch Kosten- und Zeitplanung; +/- 10 % Kostengenauigkeit). Der Teilphasenabschluss besteht im Grundsatzentscheid betreffend Umsetzung des Projektes. Im forstlichen Bauwesen können die Teilphasen Vor- und Bauprojekt zusammenfallen.

    Bewilligungsverfahren

    Bewilligungsverfahren

    Das Bewilligungsverfahren hat die behördliche Genehmigung des Projektes zum Ziel. Neben dem eigentlichen Projekt wird ein Bewilligungsgesuch (forstlich Auflageprojekt) mit den geforderten Unterlagen zur Überprüfung eingereicht. Bei Ungereimtheiten muss das Projekt gemäss den behördlichen Auflagen bereinigt werden. Die Phase der Projektierung gilt mit dem Erhalt der rechtskräftigen Baubewilligung und der Einarbeitung allfälliger Auflagen in das Projekt als abgeschlossen.

  • Ausschreibung

    Ausschreibung

    Ausschreibung

    Potenziell ausführende Unternehmen werden mit der Ausschreibung über angebotsrelevante Anforderungen informiert. Sie ist so zu gestalten, dass sich der Unternehmer ein klares Bild des Vorhabens machen kann. Dazu gehören u. a. Pläne und Leistungsverzeichnisse sowie Vorgaben zu allfälligen Etappierungen und zur Baustellenlogistik. Bei öffentlichen Bauherren oder privaten Bauvorhaben mit öffentlichen Beiträgen ist das öffentliche Beschaffungsrecht anzuwenden. Das zu wählende Submissionsverfahren ergibt sich aus den zu erwartenden Vergabekosten. Die vorliegende Phase betrifft die Unternehmerausschreibung, Planerausschreibungen können bereits in früheren Phasen notwendig sein.

    Offertvergleich

    Offertvergleich

    Die rechtzeitig eingereichten Angebote werden analysiert und nach den in der Submission bekannt gegebenen Kriterien bewertet. Es wird unterschieden zwischen Eignungskriterien, welche über die Zulassung oder den Ausschluss vom Verfahren entscheiden sowie Zuschlagskriterien, gemäss denen die Offerten bewertet werden. Aufgrund der Zuschlagskriterien und der zugeordneten Gewichtung wird das vorteilhafteste Angebot selektiert. Verhandlungen sind im öffentlichen Beschaffungsrecht nur beim freihändigen Verfahren zugelassen, werden aber auch dort in der Regel nicht angewendet.

    Vergabeantrag

    Vergabeantrag

    Aufgrund des Offertvergleiches wird ein Vergabeantrag an den Bauherrn gerichtet, dieser legt ihm den definitiven Entscheid für die beste Offerte zur Realisierung nahe. Im Anschluss an die Vergabe erstellt und versendet der Bauherr die Vergabemitteilungen. Nach Ablauf der Einsprachefrist kann der Werkvertrag zwischen Bauherr und Unternehmer abgeschlossen werden.

  • Realisierung

    Ausführungsprojekt

    Ausführungsprojekt

    Das bewilligte Bauprojekt soll in dieser Teilphase zur Ausführungsreife gebracht werden. Entsprechend werden die Projektunterlagen vervollständigt und angepasst. Unter den Vertragspartnern werden der Terminplan und Zahlungsformalitäten vereinbart. Zudem werden bereits erste, provisorische Dokumente für die Bewirtschaftungsphase ausgearbeitet. Ausführungspläne werden teilweise bereits vor der Ausschreibung verlangt, damit kostenrelevante Positionen nicht vergessen gehen. Aufgrund der beschränkten Komplexität ist diese Phase im forstlichen Bereich meist von untergeordneter Bedeutung, die Realisierung basiert in diesem Fall auf dem bewilligten Bauprojekt.

    Ausführung

    Ausführung

    Die Bauausführung hat die Erstellung des betriebsfähigen Bauwerkes nach Werkvertrag zum Ziel. Dafür müssen die Ausführungsorganisation und das Änderungsmanagement (Bestellungsänderungen) sichergestellt werden. Die akribische Protokollierung und Dokumentierung von Seiten der Bauleitung und des Unternehmens (Bauführer) sind dabei von grosser Bedeutung. Rückverfolgbarkeit und rechtzeitige Reaktion auf ausführungstechnische, terminliche sowie finanzielle Abweichungen sind zwingend. Erhebliche Abweichungen erfordern immer eine Genehmigung von Seiten des Bauherrn.

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Vor der Inbetriebnahme soll das Bauwerk durch die Bauherrschaft in Anwesenheit von Unternehmer, Projektverfasser, Bauleitung und im forstlichen Bereich häufig auch der Beitragsbehörde formell abgenommen werden. Die Abnahme ist bei mängelfreien Bauwerken sowie bei kleinen Mängeln möglich. Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme gehen die mit dem Bauwerk verbundenen Gefahren, Rechte und Pflichten vollständig auf den Bauherrn über. Garantie-, Rüge- und Verjährungsfristen beginnen zu laufen. Die Pläne des ausgeführten Werkes sowie Unterhaltspläne sind erstellt und unterstützen die Bewirtschaftung.

  • Bewirt-
    schaftung

    Betrieb

    Betrieb

    Unter Betrieb sind alle unterstützenden Prozesse und Abläufe zu verstehen, welche für die fortwährende Zweckerfüllung des Bauwerks notwendig sind. Es besteht eine Vielzahl an Instrumenten, die je nach Bauwerkstyp vielfältig und sehr spezifisch sein können.

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Für einen möglichst störungsfreien Betrieb ist es wichtig, eine Überwachung mit einzelnen Überprüfungen (Zustandserhebung) und entsprechender Wartung sicherzustellen. Dazu sind Konzepte notwendig, welche sich bspw. auf Instrumente eines Erhaltungsmanagements nach SIA 469 oder nach SN 640 900a beziehen.

    Instandhaltung

    Instandhaltung

    Die Instandhaltung beinhaltet die Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Das Ziel davon ist die Aufrechterhaltung der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für die Restnutzungsdauer. Dies erfordert eine detaillierte Massnahmenplanung mit einem Pflichtenheft und Aufgabenbeschrieben. Mehrjahrespläne und Jahresbudgets müssen erstellt und von den Werkeigentümern genehmigt werden.

  • Veränderung
    Rückbau

    Veränderungen

    Veränderungen

    Bei einmaligen, nicht periodischen Massnahmen oder Anpassungen zur Erneuerung, Verstärkung oder Erweiterung des Bauwerks handelt es sich um Veränderungen. Sie bezwecken die Erhaltung des Bauwerks durch den Einbezug von neuen Anforderungen. Solange die Massnahmen im Sinne einer Erhaltung der Einsatzfähigkeit des ursprünglichen Zwecks geschehen, können sie dem Erhaltungsmanagement zugeordnet werden.

    Rückbau

    Rückbau

    Beim Rückbau (Abbruch gem. SIA 469) werden Bauwerke systematisch in ihre Bestandteile zerlegt, wobei gewisse davon für andere Anwendungen wiederverwendbar sind. Dazu wird das Bauwerk vorgängig auf Schadstoffe und Verwertbarkeit hin überprüft und dessen Rückbau sorgfältig geplant. Beabsichtigt werden damit der nachhaltige Stofffluss und der Emissionsschutz (Arbeitnehmer- und Umweltschutz). Rückbau gehört gemäss SIA 112 zu einem neuen Projekt. Wir nennen es hier, um diesen Aspekt schon in der Konzeptionierung neuer Bauten vor Augen zu haben.

    Rezyklierung / Deponieren

    Rezyklierung / Deponieren

    Die Rezyklierung soll aus dem Rückbau stammende, wiederverwendbare Materialien aufbereiten, dass diese entweder demselben oder einem neuartigen Verwendungszweck schadstofffrei zugeführt werden können. Systematische Trennung der Baustoffe ist dafür unabdingbar und Vermischung verboten. Nicht rezyklierbare Baustoffe benötigen eine fachgerechte Entsorgung oder Deponierung entsprechend ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung. Für die Erstellung einer Deponie und deren Unterhalt sind behördliche Genehmigungen notwendig. Daher ist die Recyclier- und Entsorgungsbranche weitgehend professionalisiert.

  • Behörde
  • Bauherrschaft
  • Planende
  • Bauleitung
  • Ausführende

Qualität

Die grosse Kunst beim Bauprozess besteht darin, qualitative Ansprüche mit den Kosten und dem Zeitplan in Einklang zu bringen. Das "magische Dreieck" zeigt symbolisch auf, dass man zwischen bester Qualität, niedrigsten Kosten und kürzester Realisierungszeit Kompromisse eingehen muss.

Die Verständigungsnorm SIA 112 begegnet diesem Zielkonflikt mit prozessoptimierenden Phasen, Phasenzielen und Modulinhalten. Organisatorische Massnahmen und ein geeignetes Qualitätsmanagement sollen dabei helfen, hochwertige Leistungen auf effiziente Art und Weise zu realisieren. Die Qualität ist im Bauprozess nebst dem Preis und der Zeit, abhängig von den Zielen, der Organisation sowie der Kompetenz und Sorgfalt der Akteure.

 

Ziele und Erwartungen

Die am Bauvorhaben beteiligten Akteure orientieren sich an den Zielen und Erwartungen der Auftraggeber. Die unmissverständliche Formulierung und Kommunikation sind dementsprechend elementar für eine zielführende Zusammenarbeit.

Qualität durch genaue Bedürfnisformulierung

Es ist zentral, dass die Anforderungen in einem Pflichtenheft für alle klar und eindeutig formuliert sind, sodass alle am Bau Beteiligten dasselbe Verständnis der Projektziele und der gewünschten Qualität haben. Die Trennung von Emotionen und Fakten ist besonders wichtig. Das bedeutet nicht, dass emotionale Faktoren keine Rolle spielen dürfen, sondern dass essenzielle Bedürfnisse gezielt angesprochen werden.

Qualität durch ein klares Zielsystem

Eine Zielhierarchie hilft bei Entscheidungen das Wesentliche nicht aus den Augen zu verlieren. Die Ziele sollten nach ihrer Notwendigkeit, d.h. zwingende vor erstrebenswerten und wünschenswerten, priorisiert werden. Anschliessend müssen die Zielbeziehungen eruiert und Unstimmigkeiten behandelt werden. Das frühzeitige Lösen von Zielkonflikten wirkt sich positiv auf die Ressourceneffizienz aus.

Qualität durch realisierbare Ziele

Im Laufe der Projektierung müssen anfangs definierte Ziele in immer kleinere Teilziele heruntergebrochen werden (vom Groben ins Detail). Das geht so weit, bis sich daraus konkrete Massnahmen / Realisierungsschritte ableiten lassen. Ziele sollten immer "SMART" formuliert werden: Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realisierbar und Terminiert.

Qualität durch festgehaltene Ziele

Das Festhalten von Erwartungen und Zielen ist für alle Phasen im Bauprozess elementar. Die Ziele sind vor allem in der Vorstudien- und Projektierungsphase relevant für das Projektpflichtenheft (inkl. Nutzungsvereinbarung) und das Qualitätsmanagement.

Organisation und Qualitätsmanagement

Auf organisatorischer Ebene müssen die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Akteure bereits bei der Planer- und Unternehmerausschreibung klar definiert werden. Dadurch kann verhindert werden, dass Teilprozesse und deren Kontrolle zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen vergessen gehen.

Qualität durch Projektorganisation

Die Projektorganisation beginnt in der Regel mit der Vorstudienphase. In einem Projektpflichtenheft werden die Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen des Bauherrn erfasst und die Entscheidungskompetenzen künftiger Projektpartner festgelegt (bei Grossprojekten wird Letzteres in einem Projekthandbuch definiert). Im weiteren Projektverlauf werden Entscheidungen, neue Teilziele und die nächsten Vorgehensschritte phasenweise auf geeigneter Stufe nachgeführt und verabschiedet. Das Projektpflichtenheft sorgt dafür, dass alle am selben Strang, in die gleiche Richtung ziehen.

Qualität durch Qualitätsmanagement

Um die Arbeiten und Prozesse steuern zu können haben sich in verschiedensten Bereichen sogenannte Qualitätsmanagementsysteme (QMS) etabliert. Als Steuerungselement hat es den Zweck, dass Ziele und Anforderungen vollumfänglich und effizient erfüllt werden können. Im Prinzip entspricht ein QMS einer Regelung, wer, wann, was, wo und wie prüft, aber auch wann und wie interveniert werden soll. Überprüfen bedeutet in diesem Zusammenhang die Risiken und Chancen abzuwägen und den Umgang damit zu bestimmen.

Bei umfangreicheren Projekten kommt in der Regel das projektbezogene Qualitätsmanagement (PQM) gemäss dem SIA Merkblatt 2007 "Qualität im Bauwesen" zur Anwendung. Es ist ein Führungsinstrument für den Auftraggeber und wird zu Beginn der Projektierungsphase von allen Beteiligten aufgebaut.

Natürlich lassen sich QMS auch angepasst auf kleine Vorhaben einführen. Sie betreffen insbesondere die Realisierungsphase, wo die Steuerung und Kontrolle gemäss Kontroll- und Prüfplänen (Ausmass, Material, Logistik) eine sehr wichtige Rolle spielen. Kontroll- und Prüfpläne werden während der Projektierung ausgearbeitet, bei der Ausschreibung präzisiert und auf Stufe Ausführungsprojekt fertig gestellt. Mit dem Kontrollplan regelt der Bauherr (oder dessen Vertreter), was in welcher Periodizität während der Ausführung zu kontrollieren ist. Im Prüfplan legt der Ausführende (Unternehmer) anschliessend fest, wie die Umsetzung des Kontrollplanes erfolgt. Kontroll- und Prüfplan dienen der Gewährleistung von Qualität und Sicherheit in der Ausführungsphase. Es handelt sich dabei um die letzte Phase, wo die Qualität des Werks beeinflusst werden kann.

Kompetenz und Sorgfalt

Fachkompetenz wird in Planungs- und Ausführungsfragen schnell zum Inbegriff von Qualität. Es sollte aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass selbst eine hohe Fachkompetenz ohne dazugehörende Sorgfalt das Ziel wohl kaum befriedigend erfüllen kann.

Kompetenz

Bei einem Projekt sollte dem Bauherrn bewusst sein, welche Kompetenzen gefragt sind. Er sollte wissen, welche Kompetenzen die Bewerber haben, um die Chancen und Risiken abzuschätzen. Ebenfalls von Bedeutung sind persönliche, soziale und methodische Kompetenzen (Soft Skills). Diese beeinflussen zwar nicht direkt die Qualität des Werks, können aber die Zusammenarbeit erheblich erleichtern oder erschweren.

Sorgfalt

Sorgfalt ist im Haftungsrecht eine Pflicht und kein Wunschdenken. Sie stellt eigenverantwortliches Handeln und Umgang mit Wissen in den Dienst des Vertragspartners und soll auf diese Weise ihren Beitrag zu einem mängelfreien Bauwerk leisten. Zudem dient Sorgfalt dazu, dass der Vertragspartner keinen Schaden nimmt (Absicht / Fahrlässigkeit). Da unprofessionelle Bauherren in technischen Fragen meist weniger sachkundig sind als die Projektpartner, gilt ihre Sorgfalt allem voran der Wahl der Partner.

Der Qualität letzter Schluss?

Bei der Abnahme zeigt sich, inwieweit die Anstrengungen um die Qualität gegriffen haben. Bei wesentlichen Mängeln wird die Abnahme bis zur Behebung zurückgestellt. Wurde das Bauwerk einmal abgenommen, ist eine Mängelrüge innerhalb der gesetzten Rügefrist das letzte Instrument, mit welchem Qualität gemäss den Anforderungen eingefordert werden kann.

Bildungszentrum Wald
Bildungszentrum Wald Lyss

fachstelle für forstliche bautechnik, försterschule 2, 7304 Maienfeld, tel. +41 81 403 33 62, infofobatecch

centre pour le génie forestier, hardernstrasse 20, case postale 252, ch-3250 lyss, tél. +41 32 387 49 11

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