Vorprojekt
In der Vorprojektphase wird das gewählte Konzept weiter vertieft. Unter Berücksichtigung des Projektpflichtenheftes werden Projektvarianten erstellt und integral in ein Vorprojekt überführt. Die Varianten werden beurteilt und nötige Unterlagen für behördliche Grundsatzentscheide zusammengestellt. Die Anlage- und Betriebskosten (+/- 20 % Genauigkeit) werden ermittelt und die Wirtschaftlichkeit berechnet. Schliesslich soll über die weiterzuverfolgende Projektvariante unter Einbezug der Kriterien Klarheit, Tauglichkeit, Akzeptanz sowie Kosten, Termine und Risiken entschieden werden.
Bauprojekt
Auf Grund des bereinigten Vorprojektes und allfälligen Vorentscheiden der Bewilligungsbehörden entsteht das Bauprojekt. Als Detailprojekt soll es alle Aspekte vertieft behandeln (u.a. auch Kosten- und Zeitplanung; +/- 10 % Kostengenauigkeit). Der Teilphasenabschluss besteht im Grundsatzentscheid betreffend Umsetzung des Projektes. Im forstlichen Bauwesen können die Teilphasen Vor- und Bauprojekt zusammenfallen.
Bewilligungsverfahren
Das Bewilligungsverfahren hat die behördliche Genehmigung des Projektes zum Ziel. Neben dem eigentlichen Projekt wird ein Bewilligungsgesuch (forstlich Auflageprojekt) mit den geforderten Unterlagen zur Überprüfung eingereicht. Bei Ungereimtheiten muss das Projekt gemäss den behördlichen Auflagen bereinigt werden. Die Phase der Projektierung gilt mit dem Erhalt der rechtskräftigen Baubewilligung und der Einarbeitung allfälliger Auflagen in das Projekt als abgeschlossen.