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    Bedürfnisformulierung

    Bedürfnisformulierung

    Jeder Bauprozess hat seinen Ursprung in einer unbefriedigenden Ist-Situation. In einem ersten Schritt wird diese Tatsache durch Anspruchsgruppen aufgegriffen, darauf basierend sollen übergeordnete Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen formuliert und priorisiert werden.

    Lösungsstrategien

    Lösungsstrategien

    Mit Hilfe der formulierten Bedürfnisse werden auf strategischer Ebene Lösungsalternativen erarbeitet und nach geeigneten Kriterien bewertet. Nachdem die Notwendigkeit, Dringlichkeit und Tragbarkeit einer baulichen oder anderen Lösung beurteilt wurde, wird eine Lösungsstrategie festgelegt.

  • Vorstudien

    Definition Bauvorhaben

    Definition Bauvorhaben

    Die Projektanforderungen werden aufgrund der Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Auftraggebers im Projektpflichtenheft (inkl. Nutzungsvereinbarung) definiert. Die Lösungsstrategie soll dabei in die standortsbezogenen Rahmenbedingungen eingebettet werden.

    Vorstudie

    Vorstudie

    Im Rahmen der Vorstudie werden die benötigten Grundlagen (z.B. Vermessungsgrundlagen) aufbereitet und mögliche, dem Pflichtenheft entsprechende Lösungskonzepte ausgearbeitet (Kostengenauigkeit +/- 30 %). Zu den Varianten werden Grobterminpläne sowie die wichtigsten Risiken und Chancen aufgezeigt. Das Hauptergebnis dieser Phase ist die Wahl des besten Konzeptes aus dem Variantenfächer.

    Auswahlverfahren

    Auswahlverfahren

    Die Anforderungen im Projektpflichtenheft sollen erfüllt werden, indem dafür geeignete Anbieter bzw. Projekte ausgewählt werden. Potenzielle Kandidaten bzw. Lösungen werden durch ein qualifiziertes Beurteilungsgremium geprüft, mit dem Gewinner wird die Projektausgestaltung weiterverfolgt. Diese Teilphase kann sich gemäss der LHO 104 je nach Ablauf zwischen den Phasen verschieben und mehrfach vorkommen.

  • Projektierung

    Vorprojekt

    Vorprojekt

    In der Vorprojektphase wird das gewählte Konzept weiter vertieft. Unter Berücksichtigung des Projektpflichtenheftes werden Projektvarianten erstellt und integral in ein Vorprojekt überführt. Die Varianten werden beurteilt und nötige Unterlagen für behördliche Grundsatzentscheide zusammengestellt. Die Anlage- und Betriebskosten (+/- 20 % Genauigkeit) werden ermittelt und die Wirtschaftlichkeit berechnet. Schliesslich soll über die weiterzuverfolgende Projektvariante unter Einbezug der Kriterien Klarheit, Tauglichkeit, Akzeptanz sowie Kosten, Termine und Risiken entschieden werden.

    Bauprojekt

    Bauprojekt

    Auf Grund des bereinigten Vorprojektes und allfälligen Vorentscheiden der Bewilligungsbehörden entsteht das Bauprojekt. Als Detailprojekt soll es alle Aspekte vertieft behandeln (u.a. auch Kosten- und Zeitplanung; +/- 10 % Kostengenauigkeit). Der Teilphasenabschluss besteht im Grundsatzentscheid betreffend Umsetzung des Projektes. Im forstlichen Bauwesen können die Teilphasen Vor- und Bauprojekt zusammenfallen.

    Bewilligungsverfahren

    Bewilligungsverfahren

    Das Bewilligungsverfahren hat die behördliche Genehmigung des Projektes zum Ziel. Neben dem eigentlichen Projekt wird ein Bewilligungsgesuch (forstlich Auflageprojekt) mit den geforderten Unterlagen zur Überprüfung eingereicht. Bei Ungereimtheiten muss das Projekt gemäss den behördlichen Auflagen bereinigt werden. Die Phase der Projektierung gilt mit dem Erhalt der rechtskräftigen Baubewilligung und der Einarbeitung allfälliger Auflagen in das Projekt als abgeschlossen.

  • Ausschreibung

    Ausschreibung

    Ausschreibung

    Potenziell ausführende Unternehmen werden mit der Ausschreibung über angebotsrelevante Anforderungen informiert. Sie ist so zu gestalten, dass sich der Unternehmer ein klares Bild des Vorhabens machen kann. Dazu gehören u. a. Pläne und Leistungsverzeichnisse sowie Vorgaben zu allfälligen Etappierungen und zur Baustellenlogistik. Bei öffentlichen Bauherren oder privaten Bauvorhaben mit öffentlichen Beiträgen ist das öffentliche Beschaffungsrecht anzuwenden. Das zu wählende Submissionsverfahren ergibt sich aus den zu erwartenden Vergabekosten. Die vorliegende Phase betrifft die Unternehmerausschreibung, Planerausschreibungen können bereits in früheren Phasen notwendig sein.

    Offertvergleich

    Offertvergleich

    Die rechtzeitig eingereichten Angebote werden analysiert und nach den in der Submission bekannt gegebenen Kriterien bewertet. Es wird unterschieden zwischen Eignungskriterien, welche über die Zulassung oder den Ausschluss vom Verfahren entscheiden sowie Zuschlagskriterien, gemäss denen die Offerten bewertet werden. Aufgrund der Zuschlagskriterien und der zugeordneten Gewichtung wird das vorteilhafteste Angebot selektiert. Verhandlungen sind im öffentlichen Beschaffungsrecht nur beim freihändigen Verfahren zugelassen, werden aber auch dort in der Regel nicht angewendet.

    Vergabeantrag

    Vergabeantrag

    Aufgrund des Offertvergleiches wird ein Vergabeantrag an den Bauherrn gerichtet, dieser legt ihm den definitiven Entscheid für die beste Offerte zur Realisierung nahe. Im Anschluss an die Vergabe erstellt und versendet der Bauherr die Vergabemitteilungen. Nach Ablauf der Einsprachefrist kann der Werkvertrag zwischen Bauherr und Unternehmer abgeschlossen werden.

  • Realisierung

    Ausführungsprojekt

    Ausführungsprojekt

    Das bewilligte Bauprojekt soll in dieser Teilphase zur Ausführungsreife gebracht werden. Entsprechend werden die Projektunterlagen vervollständigt und angepasst. Unter den Vertragspartnern werden der Terminplan und Zahlungsformalitäten vereinbart. Zudem werden bereits erste, provisorische Dokumente für die Bewirtschaftungsphase ausgearbeitet. Ausführungspläne werden teilweise bereits vor der Ausschreibung verlangt, damit kostenrelevante Positionen nicht vergessen gehen. Aufgrund der beschränkten Komplexität ist diese Phase im forstlichen Bereich meist von untergeordneter Bedeutung, die Realisierung basiert in diesem Fall auf dem bewilligten Bauprojekt.

    Ausführung

    Ausführung

    Die Bauausführung hat die Erstellung des betriebsfähigen Bauwerkes nach Werkvertrag zum Ziel. Dafür müssen die Ausführungsorganisation und das Änderungsmanagement (Bestellungsänderungen) sichergestellt werden. Die akribische Protokollierung und Dokumentierung von Seiten der Bauleitung und des Unternehmens (Bauführer) sind dabei von grosser Bedeutung. Rückverfolgbarkeit und rechtzeitige Reaktion auf ausführungstechnische, terminliche sowie finanzielle Abweichungen sind zwingend. Erhebliche Abweichungen erfordern immer eine Genehmigung von Seiten des Bauherrn.

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Vor der Inbetriebnahme soll das Bauwerk durch die Bauherrschaft in Anwesenheit von Unternehmer, Projektverfasser, Bauleitung und im forstlichen Bereich häufig auch der Beitragsbehörde formell abgenommen werden. Die Abnahme ist bei mängelfreien Bauwerken sowie bei kleinen Mängeln möglich. Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme gehen die mit dem Bauwerk verbundenen Gefahren, Rechte und Pflichten vollständig auf den Bauherrn über. Garantie-, Rüge- und Verjährungsfristen beginnen zu laufen. Die Pläne des ausgeführten Werkes sowie Unterhaltspläne sind erstellt und unterstützen die Bewirtschaftung.

  • Bewirt-
    schaftung

    Betrieb

    Betrieb

    Unter Betrieb sind alle unterstützenden Prozesse und Abläufe zu verstehen, welche für die fortwährende Zweckerfüllung des Bauwerks notwendig sind. Es besteht eine Vielzahl an Instrumenten, die je nach Bauwerkstyp vielfältig und sehr spezifisch sein können.

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Für einen möglichst störungsfreien Betrieb ist es wichtig, eine Überwachung mit einzelnen Überprüfungen (Zustandserhebung) und entsprechender Wartung sicherzustellen. Dazu sind Konzepte notwendig, welche sich bspw. auf Instrumente eines Erhaltungsmanagements nach SIA 469 oder nach SN 640 900a beziehen.

    Instandhaltung

    Instandhaltung

    Die Instandhaltung beinhaltet die Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Das Ziel davon ist die Aufrechterhaltung der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für die Restnutzungsdauer. Dies erfordert eine detaillierte Massnahmenplanung mit einem Pflichtenheft und Aufgabenbeschrieben. Mehrjahrespläne und Jahresbudgets müssen erstellt und von den Werkeigentümern genehmigt werden.

  • Veränderung
    Rückbau

    Veränderungen

    Veränderungen

    Bei einmaligen, nicht periodischen Massnahmen oder Anpassungen zur Erneuerung, Verstärkung oder Erweiterung des Bauwerks handelt es sich um Veränderungen. Sie bezwecken die Erhaltung des Bauwerks durch den Einbezug von neuen Anforderungen. Solange die Massnahmen im Sinne einer Erhaltung der Einsatzfähigkeit des ursprünglichen Zwecks geschehen, können sie dem Erhaltungsmanagement zugeordnet werden.

    Rückbau

    Rückbau

    Beim Rückbau (Abbruch gem. SIA 469) werden Bauwerke systematisch in ihre Bestandteile zerlegt, wobei gewisse davon für andere Anwendungen wiederverwendbar sind. Dazu wird das Bauwerk vorgängig auf Schadstoffe und Verwertbarkeit hin überprüft und dessen Rückbau sorgfältig geplant. Beabsichtigt werden damit der nachhaltige Stofffluss und der Emissionsschutz (Arbeitnehmer- und Umweltschutz). Rückbau gehört gemäss SIA 112 zu einem neuen Projekt. Wir nennen es hier, um diesen Aspekt schon in der Konzeptionierung neuer Bauten vor Augen zu haben.

    Rezyklierung / Deponieren

    Rezyklierung / Deponieren

    Die Rezyklierung soll aus dem Rückbau stammende, wiederverwendbare Materialien aufbereiten, dass diese entweder demselben oder einem neuartigen Verwendungszweck schadstofffrei zugeführt werden können. Systematische Trennung der Baustoffe ist dafür unabdingbar und Vermischung verboten. Nicht rezyklierbare Baustoffe benötigen eine fachgerechte Entsorgung oder Deponierung entsprechend ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung. Für die Erstellung einer Deponie und deren Unterhalt sind behördliche Genehmigungen notwendig. Daher ist die Recyclier- und Entsorgungsbranche weitgehend professionalisiert.

  • Behörde
  • Bauherrschaft
  • Planende
  • Bauleitung
  • Ausführende

Ausführende

Unter ausführend werden sämtliche Organe des realisierenden Unternehmens verstanden. Zu diesen gehören Bauführer, Polier und entsprechende Baufachberufe, im forstlichen sind dies entsprechend Förster, Forstwart-Vorarbeiter und Forstwarte.

Das ausführende Unternehmen steht mit dem Werkvertrag im Auftragsverhältnis zum Bauherrn. Während die Bauleitung normalerweise als Vertreter des Bauherrn über Weisungsbefugnis gegenüber dem ausführenden Unternehmen verfügt, vertritt der Bauführer das Unternehmen und ist dementsprechend erster Ansprechpartner in Ausführungsfragen. Das ausführende Unternehmen wird gegen aussen meist nur in der Realisierungsphase sichtbar und ist für die vertragskonforme Ausführung bzw. Umsetzung des Bauvorhabens verantwortlich. Ausführende Unternehmen können aber auch in der Planungsphase beigezogen werden, insbesondere bei kleineren Projekten und für Teilaspekte. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die beigezogenen Unternehmungen aufgrund ihrer Vorbefassung nicht an einer anschliessenden Submission teilnehmen dürfen.

Ausschreibung

Damit es zu einem Vertrag kommt, befasst sich das ausführende Unternehmen bereits in der Ausschreibungsphase eingehend mit dem potenziellen Auftrag. Konkret setzt sich normalerweise der Bauführer oder ein spezialisierter Kalkulator mit den Ausschreibungsunterlagen auseinander, eruiert Lösungsmöglichkeiten innerhalb der festgehaltenen Bedingungen und gleicht diese mit den betriebsinternen Möglichkeiten ab. Zusammenarbeit mit Subunternehmern und die Erarbeitung von alternativen Variantenvorschlägen sind, sofern es die Ausschreibung zulässt, auch Teil davon. In der Offertkalkulation berechnet er die Preise für seine vorgesehenen Leistungen und reicht sie im Rahmen der Offerteingabe mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweise zu Versicherungen, Leistungsbereitschaft, Qualifikationen u. a.) ein. Erhält sein Unternehmen den Zuschlag, folgt schliesslich der Abschluss des Werkvertrags.

Realisierung

Arbeitsplanung: In der Vorbereitung geht es um die Konkretisierung vieler, im Vertrag bereits grob festgehaltener Angaben. Nötigenfalls fordert der Bauführer von den anderen Akteuren weitere Grundlagen ein. Zusammen mit dem Polier plant er die Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel (Baumethoden, Personalbedarf, Inventar, Baustoffe, Verbrauchsmaterial, Installationen, etc.), erstellt entsprechend detaillierte Planungsunterlagen (Aushub-, Etappen-, Verkehrs- und Zeitpläne) und überprüft zusammen mit der Bauleitung das Bauprogramm.

Vermessung: In Absprache mit dem Bauleiter oder Projektierenden führt der Ausführende (Bauführer und Polier) Vermessungsarbeiten wie die Detailabsteckung, das Einmessen und Versichern durch. Dabei stützt er sich aus rechtlichen Gründen auf die eingemessenen Anschlusspunkte der amtlichen Vermessung ab.

Praktische Realisierung: Der Ausführende sorgt in dieser Phase für eine plangemässe, professionelle, vertrags- und vorschriftskonforme Umsetzung des Bauvorhabens. Er stellt während der Dauer der Arbeiten den Schutz für das Personal, die erstellten Bauwerke, Betriebsmittel und Materialien sicher und sorgt für Ordnung und Hygiene auf der Baustelle. Verantwortlich dafür ist der Polier, dieser schaut dabei im Sinne der Unternehmung und Bauherrschaft auf Effizienz.

Arbeitsanleitung und Bauadministration: Mit der rechtzeitigen Information und dem Einbezug der Mannschaft nach individuellen Neigungen und Stärken, wird ein angenehmes Arbeitsklima angestrebt. Das Bauprogramm wird vom Polier auf Wochen- und Tagesziele hinuntergebrochen. Er kontrolliert Material- und Inventarlieferungen, Fuhren und Fremdleistungen bezüglich Menge, Qualität und Zustand und visiert die entsprechenden Rapporte und Lieferscheine. Für Bauteile, welche später für die Ausmassaufnahmen nicht mehr zugänglich sind, erstellt er nachvollziehbare Ausmassurkunden.

Abnahme: Nach einer letzten Besprechung der Abschlussarbeiten zwischen Bauführer und Polier, leitet der Bauführer mit der Meldung an den Bauleiter die Abnahme des Bauwerks ein. Spätestens zwei Monate nach der Abnahme reicht der ausführende Unternehmer die Schlussabrechnung ein und veranlasst die Ablösung des Garantie-Rückbehaltes durch eine Sicherheitsleistung gemäss Werkvertrag. Bei allfälligen späteren Mängelrügen prüft und veranlasst er Garantiearbeiten und kontrolliert deren Ausführung.

Bewirtschaftung

Beim Bewirtschaften des Bauwerks kann der Ausführende unter Umständen erneut einen Beitrag leisten. Eventuell vergibt ihm die Bauherrschaft Wartungs- und vor allem Instandhaltungsarbeiten. Bei forstlichen Projekten dürfen solche Arbeiten meist im Bereich der freihändigen Vergabe direkt und ohne aufwändiges Prozedere vergeben werden.

Bildungszentrum Wald
Bildungszentrum Wald Lyss

fachstelle für forstliche bautechnik, försterschule 2, 7304 Maienfeld, tel. +41 81 403 33 62, infofobatecch

centre pour le génie forestier, hardernstrasse 20, case postale 252, ch-3250 lyss, tél. +41 32 387 49 11

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