Bauherrschaft
Wäre nicht allen gedient, man könnte auf der bestehenden Wald- und Alperschliessung auch mit Lastwagen fahren? - Es ist positiv, wenn Wünsche formuliert werden. Sie spiegeln Zuversicht, Fantasie und Tatendrang. Doch was ist genau das Bedürfnis hinter diesem Wunsch? Mit dieser Frage wird es sofort viel nüchterner. Es sind zugleich die ersten Schritte einer werdenden Bauherrschaft.
Strategische Planung
Ein Bedürfnis klar zu formulieren ist nicht immer so einfach, wie es denn scheint. Doch genau das ist eine Hauptarbeit der Bauherrschaft bei der strategischen Planung. Wenn es sich um eine professionelle Bauherrschaft mit genügend Kompetenzen und Ressourcen handelt, übt sie oftmals auch die Funktion der Projektleitung aus. Als Projektleitung oder in Zusammenarbeit mit dieser definiert die Bauherrschaft übergeordnete Projektziele, welche den Rahmen abstecken und aufzeigen, was angestrebt wird. Nur so können nachhaltige Entscheide gefällt und es kann dementsprechend gehandelt werden. Dies scheint umso wichtiger, wenn sich die Bauherrschaft aus einer Gemeinschaft zusammensetzt. Auch bei kurzfristig ändernden Meinungen und Mehrheiten müssen Entscheide mit übergeordneten Zielen begründet werden.
Vorstudien
Aufgrund der Bedürfnisformulierung müssen mögliche Lösungswege (bauliche und andere) erarbeitet werden. Die Bauherrschaft muss sich anschliessend für eine Lösungsstrategie entscheiden, diese wird in einer Vorstudie auf ihre Tauglichkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft. Die Projektanforderungen müssen dafür in Form eines Projektpflichtenheftes präzisiert werden. Dieses beinhaltet u. a. die Nutzungsvereinbarung sowie gesetzliche, technische, und finanzielle Aspekte. Auf Grund der Vorstudie soll die Bauherrschaft in der Lage sein, sich für eine weiterzuverfolgende Projektvariante zu entscheiden.
Projektierung
Die bisher genannten strategischen Überlegungen, Variantenprüfungen und Entscheide brauchen Zeit. Der Bauherr muss sich als oder in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter intensiv mit dem Vorhaben befassen. Nur so kann eine zielgerichtete Arbeitsweise der involvierten Partner erwartet werden. Spätestens nach vertieften Abklärungen und konkreten Zusicherungen im Zuge der Projektierung wird vom Bauherrn eine Variante definitiv gewählt, welche bis zur Bewilligungsreife geplant wird. Für die Bauherrschaft sind die wichtigsten Belange in diesem Moment geklärt. Falls sie nicht gleichzeitig die Funktion der Projektleitung ausübt, kann sie vorerst auf die Arbeit des Projektleiters oder des Planers setzen.
Ausschreibung
Nach Vorliegen des Bau- und Auflageprojektes werden die Leistungsverzeichnisse, Devis und weitere Unterlagen für die Ausschreibung erstellt. Da werden die grundsätzlichen Bedingungen der Bauherrschaft eingebracht. Diese müssen in den Ausschreibungsunterlagen klar kommuniziert werden, damit Angebote vergleichbar sind und ein Werkvertrag zwischen dem Unternehmer als Auftragnehmer und der Bauherrschaft als Auftraggeber zustande kommen kann.
Realisierung
Während der Realisierungsphase kommt die Bauherrschaft vor allem bei bedeutenden Abweichungen und der finalen Bauabnahme zum Zug. Falls sie auch die Projektleitung ausübt, ist sie zudem die direkte Ansprechperson der Bauleitung. Mit der Abnahme geht das Bauwerk mit den damit verbundenen Risiken an den Bauherrn über.
Bewirtschaftung
Die Phase der Bewirtschaftung startet mit der Werkabnahme. Sie setzt sich aus dem eigentlichen Betrieb des Bauwerkes und dessen Erhaltung zusammen. Das Ziel einer sachgemässen Bewirtschaftung ist es, die Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks für eine Restnutzungsdauer aufrecht zu erhalten. Im forstlichen Bauwesen ist die Bauherrschaft ist in der Regel auch Werkeigentümerin und damit für die Bewirtschaftung des Bauwerkes verantwortlich. Sie haftet von Gesetzes wegen für Schäden, deren Ursache auf eine mangelhafte Instandhaltung zurückgeführt werden kann.
Veränderung / Rückbau
Falls sich die Anforderungen an das Bauwerk im Laufe der Nutzungsdauer verändern, spätestens aber beim Erreichen der Lebensdauer, muss sich die Bauherrschaft erneut auf die strategische Ebene begeben. Sie muss entscheiden was mit der Anlage geschehen soll und die Veränderungen oder den Rückbau mit Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (inkl. allfälliger Altlastensanierung) in die Wege leiten.