Planende
Die Erstellung eines Bauwerks ist ein in sich geschlossenes, zeitlich abgrenzbares und zielgerichtetes Vorhaben und wird daher auch als Projekt bezeichnet. Planende nehmen bei Bauprojekten eine vorausdenkende und beratende Funktion ein. Mit gegebenen Ressourcen versuchen sie die bestmögliche Übereinstimmung zwischen den Bedürfnissen der Bauherrschaft und den herrschenden Rahmenbedingungen zu erzielen. Die dafür nötigen Leistungen werden im Modell Bauplanung SIA 112 umschrieben, deren Umfang und Form sind projektbezogen sehr unterschiedlich.
Strategische Planung
Falls der Planende gleichzeitig auch die Funktion des Projektleiters ausübt, ist er bereits bei der strategischen Planung für die Beratung und Unterstützung des Bauherren zuständig. Er beschafft und erarbeitet erste Grundlagen und beurteilt die übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen des Auftraggebers fachmännisch.
Vorstudien
Der vorausgegangene, strategische Entscheid für eine bautechnische Lösung wird im Rahmen der Vorstudie in mehreren Varianten betrachtet. Die technischen, rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen der denkbaren Bauwerke werden erstmals genauer abgeklärt und bilden gemeinsam mit den Bedürfnissen der Bauherrschaft die Planungsgrenzen. Für eine Vergleichbarkeit der Varianten müssen vom Planer Kriterien aufgestellt werden, dafür kann auch der Beizug weiterer Fachplaner sinnvoll sein. Die grob zu erwartenden Kosten (+/- 30 % Genauigkeit) und eine allfällige Einbindung der Bevölkerung sind zu prüfen. Je nach Bauvorhaben geht bereits die Vorstudie in die Vernehmlassung zu den tangierten Amtsstellen.
Projektierung
Der Planer konkretisiert die gewählte oder die verbliebenen Varianten so weit, bis ein bewilligungsfähiges, für die Realisierung geeignetes Projekt vorliegt. Diesem nähert er sich über mehrere Arbeitsstufen an. Dabei wird der Bauherr über die Entwicklungen gegenüber den Zielen und Vereinbarungen laufend informiert und seine Entscheidungen für die weitere Arbeit eingeholt.
Im Vorprojekt werden Unsicherheiten aus der Vorstudie detailliert untersucht und ausgeräumt. Die dafür nötigen Grundlagen müssen selbst oder durch Fachplaner beschafft werden. Äussere Rahmenbedingungen wie die Gesetzgebung, die Bevölkerungsmeinung, Stellungnahmen der Ämter und der Umgang mit weiteren Interessenzen sind in dieser Phase von grosser Bedeutung.
Für das Projekt werden wirtschaftliche und zeitliche Aspekte, Tragwerks- und Unterhaltskonzepte in Plänen und Berechnungen konkretisiert (Kostenschätzung +/- 20 % Genauigkeit). Als Resultat liegen begründete Aussagen zur Eignung, Wirtschaftlichkeit und technischen Lösung vor. Diese ermöglichen letztlich der Bauherrschaft sich für eine weiterzuverfolgende Projektvariante zu entscheiden.
Im Bauprojekt passt der Planer den Variantenentscheid aus dem Vorprojekt in allen Aspekten auf die örtlichen Gegebenheiten an und behandelt diese vertieft. Er berücksichtigt dabei auch allfällige Vorentscheide der Bewilligungsbehörden. Material- und Ausführungsentscheide werden in Detailplänen festgehalten, ein Kostenvoranschlag (+/- 10 %) wird erstellt sowie die Terminplanung weiter vertieft. Ebenso werden notwendige Vereinbarungen wie Landerwerb und Dienstbarkeiten vertraglich festgehalten (vorbereitet). Bei einfachen forstlichen Projekten wird diese Teilphase bereits mit dem Vorprojekt abgewickelt (SIA 104).
Nach Ausarbeitung des Bauprojekts stellt der Planer für das Bewilligungsverfahren das Baugesuch und alle dazugehörigen Unterlagen zusammen. Das Projekt wird öffentlich aufgelegt und muss bei Ungereimtheiten nach den verfügten Auflagen bereinigt werden. Nach Erhalt der Baubewilligung oder auch unter Vorbehalt werden die Arbeiten ausgeschrieben.
Ausschreibung
Zum Aufgabenspektrum des Planers gehört auch die Arbeitsausschreibung (Submission). Im Falle einer öffentlichen Bauherrschaft oder einer privaten Bauherrschaft, deren Vorhaben zu mind. 50 % mit öffentlichen Geldern subventioniert wird, stellt er die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechtes zusammen.
Zu den Ausschreibungsunterlagen gehören das Leistungsverzeichnis mit den nötigen Plänen, die allgemeinen und besonderen Bestimmungen (inkl. geltende Normen), welche in Rücksprache mit dem Bauherrn definiert werden und das Sicherheitsdispositiv soweit nicht in den besonderen Bestimmungen festgelegt. Kriterien über die Eignung der Anbieter (Eignungskriterien) und solche zur Bewertung des Angebotes (Zuschlagskriterien) müssen im öffentlichen Beschaffungswesen ebenfalls in der Ausschreibung publiziert werden. Übersichtliche und vollständige Ausschreibungsunterlagen schützen präventiv vor möglichen Unstimmigkeiten und Mehrkostenforderungen während der Realisierungsphase.
Nach dem Eingang der Angebote interessierter Unternehmen prüft der Planer diese auf Eignung, Vollständigkeit und Richtigkeit. Er bewertet die Angebote gemäss den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und leitet mit einem Vergabevorschlag an die Bauherrschaft die Vergabe und den anschliessenden Werkvertragsabschluss in die Wege.
Realisierung
Für die Realisierung erstellt der Planer im Rahmen der Ausführungsplanung die entsprechenden Ausführungsunterlagen. Im forstlichen Bauwesen sind die Bauprojektpläne meist genügend detailliert und es kann auf weitergehende Ausführungspläne verzichtet werden. Daher nimmt er während der Realisierung, sofern er nicht auch die Funktion des Bauleiters innehat, nur bei unvorhergesehener, technischen Schwierigkeiten und Abweichungen eine beratende oder unterstützende Funktion (Fachbauleitung) ein. Die organisatorische Abstimmung mit dem oder den Unternehmern ist Sache der Bauleitung.
Der Planer wird unter Umständen für technische Vorabnahmen, bei der Werksabnahme oder der Inbetriebnahme hinzugezogen. Grund dafür können die Instruktion des Betriebspersonals oder die Erstellung der Bauwerksakten (Betriebshandbuch) wie auch ihre Nachführung (PAW = Pläne des ausgeführten Werkes) sein.