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    Planung

    Bedürfnisformulierung

    Bedürfnisformulierung

    Jeder Bauprozess hat seinen Ursprung in einer unbefriedigenden Ist-Situation. In einem ersten Schritt wird diese Tatsache durch Anspruchsgruppen aufgegriffen, darauf basierend sollen übergeordnete Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen formuliert und priorisiert werden.

    Lösungsstrategien

    Lösungsstrategien

    Mit Hilfe der formulierten Bedürfnisse werden auf strategischer Ebene Lösungsalternativen erarbeitet und nach geeigneten Kriterien bewertet. Nachdem die Notwendigkeit, Dringlichkeit und Tragbarkeit einer baulichen oder anderen Lösung beurteilt wurde, wird eine Lösungsstrategie festgelegt.

  • Vorstudien

    Definition Bauvorhaben

    Definition Bauvorhaben

    Die Projektanforderungen werden aufgrund der Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Auftraggebers im Projektpflichtenheft (inkl. Nutzungsvereinbarung) definiert. Die Lösungsstrategie soll dabei in die standortsbezogenen Rahmenbedingungen eingebettet werden.

    Vorstudie

    Vorstudie

    Im Rahmen der Vorstudie werden die benötigten Grundlagen (z.B. Vermessungsgrundlagen) aufbereitet und mögliche, dem Pflichtenheft entsprechende Lösungskonzepte ausgearbeitet (Kostengenauigkeit +/- 30 %). Zu den Varianten werden Grobterminpläne sowie die wichtigsten Risiken und Chancen aufgezeigt. Das Hauptergebnis dieser Phase ist die Wahl des besten Konzeptes aus dem Variantenfächer.

    Auswahlverfahren

    Auswahlverfahren

    Die Anforderungen im Projektpflichtenheft sollen erfüllt werden, indem dafür geeignete Anbieter bzw. Projekte ausgewählt werden. Potenzielle Kandidaten bzw. Lösungen werden durch ein qualifiziertes Beurteilungsgremium geprüft, mit dem Gewinner wird die Projektausgestaltung weiterverfolgt. Diese Teilphase kann sich gemäss der LHO 104 je nach Ablauf zwischen den Phasen verschieben und mehrfach vorkommen.

  • Projektierung

    Vorprojekt

    Vorprojekt

    In der Vorprojektphase wird das gewählte Konzept weiter vertieft. Unter Berücksichtigung des Projektpflichtenheftes werden Projektvarianten erstellt und integral in ein Vorprojekt überführt. Die Varianten werden beurteilt und nötige Unterlagen für behördliche Grundsatzentscheide zusammengestellt. Die Anlage- und Betriebskosten (+/- 20 % Genauigkeit) werden ermittelt und die Wirtschaftlichkeit berechnet. Schliesslich soll über die weiterzuverfolgende Projektvariante unter Einbezug der Kriterien Klarheit, Tauglichkeit, Akzeptanz sowie Kosten, Termine und Risiken entschieden werden.

    Bauprojekt

    Bauprojekt

    Auf Grund des bereinigten Vorprojektes und allfälligen Vorentscheiden der Bewilligungsbehörden entsteht das Bauprojekt. Als Detailprojekt soll es alle Aspekte vertieft behandeln (u.a. auch Kosten- und Zeitplanung; +/- 10 % Kostengenauigkeit). Der Teilphasenabschluss besteht im Grundsatzentscheid betreffend Umsetzung des Projektes. Im forstlichen Bauwesen können die Teilphasen Vor- und Bauprojekt zusammenfallen.

    Bewilligungsverfahren

    Bewilligungsverfahren

    Das Bewilligungsverfahren hat die behördliche Genehmigung des Projektes zum Ziel. Neben dem eigentlichen Projekt wird ein Bewilligungsgesuch (forstlich Auflageprojekt) mit den geforderten Unterlagen zur Überprüfung eingereicht. Bei Ungereimtheiten muss das Projekt gemäss den behördlichen Auflagen bereinigt werden. Die Phase der Projektierung gilt mit dem Erhalt der rechtskräftigen Baubewilligung und der Einarbeitung allfälliger Auflagen in das Projekt als abgeschlossen.

  • Ausschreibung

    Ausschreibung

    Ausschreibung

    Potenziell ausführende Unternehmen werden mit der Ausschreibung über angebotsrelevante Anforderungen informiert. Sie ist so zu gestalten, dass sich der Unternehmer ein klares Bild des Vorhabens machen kann. Dazu gehören u. a. Pläne und Leistungsverzeichnisse sowie Vorgaben zu allfälligen Etappierungen und zur Baustellenlogistik. Bei öffentlichen Bauherren oder privaten Bauvorhaben mit öffentlichen Beiträgen ist das öffentliche Beschaffungsrecht anzuwenden. Das zu wählende Submissionsverfahren ergibt sich aus den zu erwartenden Vergabekosten. Die vorliegende Phase betrifft die Unternehmerausschreibung, Planerausschreibungen können bereits in früheren Phasen notwendig sein.

    Offertvergleich

    Offertvergleich

    Die rechtzeitig eingereichten Angebote werden analysiert und nach den in der Submission bekannt gegebenen Kriterien bewertet. Es wird unterschieden zwischen Eignungskriterien, welche über die Zulassung oder den Ausschluss vom Verfahren entscheiden sowie Zuschlagskriterien, gemäss denen die Offerten bewertet werden. Aufgrund der Zuschlagskriterien und der zugeordneten Gewichtung wird das vorteilhafteste Angebot selektiert. Verhandlungen sind im öffentlichen Beschaffungsrecht nur beim freihändigen Verfahren zugelassen, werden aber auch dort in der Regel nicht angewendet.

    Vergabeantrag

    Vergabeantrag

    Aufgrund des Offertvergleiches wird ein Vergabeantrag an den Bauherrn gerichtet, dieser legt ihm den definitiven Entscheid für die beste Offerte zur Realisierung nahe. Im Anschluss an die Vergabe erstellt und versendet der Bauherr die Vergabemitteilungen. Nach Ablauf der Einsprachefrist kann der Werkvertrag zwischen Bauherr und Unternehmer abgeschlossen werden.

  • Realisierung

    Ausführungsprojekt

    Ausführungsprojekt

    Das bewilligte Bauprojekt soll in dieser Teilphase zur Ausführungsreife gebracht werden. Entsprechend werden die Projektunterlagen vervollständigt und angepasst. Unter den Vertragspartnern werden der Terminplan und Zahlungsformalitäten vereinbart. Zudem werden bereits erste, provisorische Dokumente für die Bewirtschaftungsphase ausgearbeitet. Ausführungspläne werden teilweise bereits vor der Ausschreibung verlangt, damit kostenrelevante Positionen nicht vergessen gehen. Aufgrund der beschränkten Komplexität ist diese Phase im forstlichen Bereich meist von untergeordneter Bedeutung, die Realisierung basiert in diesem Fall auf dem bewilligten Bauprojekt.

    Ausführung

    Ausführung

    Die Bauausführung hat die Erstellung des betriebsfähigen Bauwerkes nach Werkvertrag zum Ziel. Dafür müssen die Ausführungsorganisation und das Änderungsmanagement (Bestellungsänderungen) sichergestellt werden. Die akribische Protokollierung und Dokumentierung von Seiten der Bauleitung und des Unternehmens (Bauführer) sind dabei von grosser Bedeutung. Rückverfolgbarkeit und rechtzeitige Reaktion auf ausführungstechnische, terminliche sowie finanzielle Abweichungen sind zwingend. Erhebliche Abweichungen erfordern immer eine Genehmigung von Seiten des Bauherrn.

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Vor der Inbetriebnahme soll das Bauwerk durch die Bauherrschaft in Anwesenheit von Unternehmer, Projektverfasser, Bauleitung und im forstlichen Bereich häufig auch der Beitragsbehörde formell abgenommen werden. Die Abnahme ist bei mängelfreien Bauwerken sowie bei kleinen Mängeln möglich. Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme gehen die mit dem Bauwerk verbundenen Gefahren, Rechte und Pflichten vollständig auf den Bauherrn über. Garantie-, Rüge- und Verjährungsfristen beginnen zu laufen. Die Pläne des ausgeführten Werkes sowie Unterhaltspläne sind erstellt und unterstützen die Bewirtschaftung.

  • Bewirt-
    schaftung

    Betrieb

    Betrieb

    Unter Betrieb sind alle unterstützenden Prozesse und Abläufe zu verstehen, welche für die fortwährende Zweckerfüllung des Bauwerks notwendig sind. Es besteht eine Vielzahl an Instrumenten, die je nach Bauwerkstyp vielfältig und sehr spezifisch sein können.

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Für einen möglichst störungsfreien Betrieb ist es wichtig, eine Überwachung mit einzelnen Überprüfungen (Zustandserhebung) und entsprechender Wartung sicherzustellen. Dazu sind Konzepte notwendig, welche sich bspw. auf Instrumente eines Erhaltungsmanagements nach SIA 469 oder nach SN 640 900a beziehen.

    Instandhaltung

    Instandhaltung

    Die Instandhaltung beinhaltet die Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Das Ziel davon ist die Aufrechterhaltung der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für die Restnutzungsdauer. Dies erfordert eine detaillierte Massnahmenplanung mit einem Pflichtenheft und Aufgabenbeschrieben. Mehrjahrespläne und Jahresbudgets müssen erstellt und von den Werkeigentümern genehmigt werden.

  • Veränderung
    Rückbau

    Veränderungen

    Veränderungen

    Bei einmaligen, nicht periodischen Massnahmen oder Anpassungen zur Erneuerung, Verstärkung oder Erweiterung des Bauwerks handelt es sich um Veränderungen. Sie bezwecken die Erhaltung des Bauwerks durch den Einbezug von neuen Anforderungen. Solange die Massnahmen im Sinne einer Erhaltung der Einsatzfähigkeit des ursprünglichen Zwecks geschehen, können sie dem Erhaltungsmanagement zugeordnet werden.

    Rückbau

    Rückbau

    Beim Rückbau (Abbruch gem. SIA 469) werden Bauwerke systematisch in ihre Bestandteile zerlegt, wobei gewisse davon für andere Anwendungen wiederverwendbar sind. Dazu wird das Bauwerk vorgängig auf Schadstoffe und Verwertbarkeit hin überprüft und dessen Rückbau sorgfältig geplant. Beabsichtigt werden damit der nachhaltige Stofffluss und der Emissionsschutz (Arbeitnehmer- und Umweltschutz). Rückbau gehört gemäss SIA 112 zu einem neuen Projekt. Wir nennen es hier, um diesen Aspekt schon in der Konzeptionierung neuer Bauten vor Augen zu haben.

    Rezyklierung / Deponieren

    Rezyklierung / Deponieren

    Die Rezyklierung soll aus dem Rückbau stammende, wiederverwendbare Materialien aufbereiten, dass diese entweder demselben oder einem neuartigen Verwendungszweck schadstofffrei zugeführt werden können. Systematische Trennung der Baustoffe ist dafür unabdingbar und Vermischung verboten. Nicht rezyklierbare Baustoffe benötigen eine fachgerechte Entsorgung oder Deponierung entsprechend ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung. Für die Erstellung einer Deponie und deren Unterhalt sind behördliche Genehmigungen notwendig. Daher ist die Recyclier- und Entsorgungsbranche weitgehend professionalisiert.

  • Behörde
  • Bauherrschaft
  • Planende
  • Bauleitung
  • Ausführende

Planende

Die Erstellung eines Bauwerks ist ein in sich geschlossenes, zeitlich abgrenzbares und zielgerichtetes Vorhaben und wird daher auch als Projekt bezeichnet. Planende nehmen bei Bauprojekten eine vorausdenkende und beratende Funktion ein. Mit gegebenen Ressourcen versuchen sie die bestmögliche Übereinstimmung zwischen den Bedürfnissen der Bauherrschaft und den herrschenden Rahmenbedingungen zu erzielen. Die dafür nötigen Leistungen werden im Modell Bauplanung SIA 112 umschrieben, deren Umfang und Form sind projektbezogen sehr unterschiedlich.

Strategische Planung

Falls der Planende gleichzeitig auch die Funktion des Projektleiters ausübt, ist er bereits bei der strategischen Planung für die Beratung und Unterstützung des Bauherren zuständig. Er beschafft und erarbeitet erste Grundlagen und beurteilt die übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen des Auftraggebers fachmännisch.  

Vorstudien

Der vorausgegangene, strategische Entscheid für eine bautechnische Lösung wird im Rahmen der Vorstudie in mehreren Varianten betrachtet. Die technischen, rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen der denkbaren Bauwerke werden erstmals genauer abgeklärt und bilden gemeinsam mit den Bedürfnissen der Bauherrschaft die Planungsgrenzen. Für eine Vergleichbarkeit der Varianten müssen vom Planer Kriterien aufgestellt werden, dafür kann auch der Beizug weiterer Fachplaner sinnvoll sein. Die grob zu erwartenden Kosten (+/- 30 % Genauigkeit) und eine allfällige Einbindung der Bevölkerung sind zu prüfen. Je nach Bauvorhaben geht bereits die Vorstudie in die Vernehmlassung zu den tangierten Amtsstellen.

Projektierung

Der Planer konkretisiert die gewählte oder die verbliebenen Varianten so weit, bis ein bewilligungsfähiges, für die Realisierung geeignetes Projekt vorliegt. Diesem nähert er sich über mehrere Arbeitsstufen an. Dabei wird der Bauherr über die Entwicklungen gegenüber den Zielen und Vereinbarungen laufend informiert und seine Entscheidungen für die weitere Arbeit eingeholt.

Im Vorprojekt werden Unsicherheiten aus der Vorstudie detailliert untersucht und ausgeräumt. Die dafür nötigen Grundlagen müssen selbst oder durch Fachplaner beschafft werden. Äussere Rahmenbedingungen wie die Gesetzgebung, die Bevölkerungsmeinung, Stellungnahmen der Ämter und der Umgang mit weiteren Interessenzen sind in dieser Phase von grosser Bedeutung.

Für das Projekt werden wirtschaftliche und zeitliche Aspekte, Tragwerks- und Unterhaltskonzepte in Plänen und Berechnungen konkretisiert (Kostenschätzung +/- 20 % Genauigkeit). Als Resultat liegen begründete Aussagen zur Eignung, Wirtschaftlichkeit und technischen Lösung vor. Diese ermöglichen letztlich der Bauherrschaft sich für eine weiterzuverfolgende Projektvariante zu entscheiden.

Im Bauprojekt passt der Planer den Variantenentscheid aus dem Vorprojekt in allen Aspekten auf die örtlichen Gegebenheiten an und behandelt diese vertieft. Er berücksichtigt dabei auch allfällige Vorentscheide der Bewilligungsbehörden. Material- und Ausführungsentscheide werden in Detailplänen festgehalten, ein Kostenvoranschlag (+/- 10 %) wird erstellt sowie die Terminplanung weiter vertieft. Ebenso werden notwendige Vereinbarungen wie Landerwerb und Dienstbarkeiten vertraglich festgehalten (vorbereitet). Bei einfachen forstlichen Projekten wird diese Teilphase bereits mit dem Vorprojekt abgewickelt (SIA 104).

Nach Ausarbeitung des Bauprojekts stellt der Planer für das Bewilligungsverfahren das Baugesuch und alle dazugehörigen Unterlagen zusammen. Das Projekt wird öffentlich aufgelegt und muss bei Ungereimtheiten nach den verfügten Auflagen bereinigt werden. Nach Erhalt der Baubewilligung oder auch unter Vorbehalt werden die Arbeiten ausgeschrieben.

Ausschreibung

Zum Aufgabenspektrum des Planers gehört auch die Arbeitsausschreibung (Submission). Im Falle einer öffentlichen Bauherrschaft oder einer privaten Bauherrschaft, deren Vorhaben zu mind. 50 % mit öffentlichen Geldern subventioniert wird, stellt er die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechtes zusammen. 

Zu den Ausschreibungsunterlagen gehören das Leistungsverzeichnis mit den nötigen Plänen, die allgemeinen und besonderen Bestimmungen (inkl. geltende Normen), welche in Rücksprache mit dem Bauherrn definiert werden und das Sicherheitsdispositiv soweit nicht in den besonderen Bestimmungen festgelegt. Kriterien über die Eignung der Anbieter (Eignungskriterien) und solche zur Bewertung des Angebotes (Zuschlagskriterien) müssen im öffentlichen Beschaffungswesen ebenfalls in der Ausschreibung publiziert werden. Übersichtliche und vollständige Ausschreibungsunterlagen schützen präventiv vor möglichen Unstimmigkeiten und Mehrkostenforderungen während der Realisierungsphase.

Nach dem Eingang der Angebote interessierter Unternehmen prüft der Planer diese auf Eignung, Vollständigkeit und Richtigkeit. Er bewertet die Angebote gemäss den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und leitet mit einem Vergabevorschlag an die Bauherrschaft die Vergabe und den anschliessenden Werkvertragsabschluss in die Wege.

Realisierung

Für die Realisierung erstellt der Planer im Rahmen der Ausführungsplanung die entsprechenden Ausführungsunterlagen. Im forstlichen Bauwesen sind die Bauprojektpläne meist genügend detailliert und es kann auf weitergehende Ausführungspläne verzichtet werden. Daher nimmt er während der Realisierung, sofern er nicht auch die Funktion des Bauleiters innehat, nur bei unvorhergesehener, technischen Schwierigkeiten und Abweichungen eine beratende oder unterstützende Funktion (Fachbauleitung) ein. Die organisatorische Abstimmung mit dem oder den Unternehmern ist Sache der Bauleitung.

Der Planer wird unter Umständen für technische Vorabnahmen, bei der Werksabnahme oder der Inbetriebnahme hinzugezogen. Grund dafür können die Instruktion des Betriebspersonals oder die Erstellung der Bauwerksakten (Betriebshandbuch) wie auch ihre Nachführung (PAW = Pläne des ausgeführten Werkes) sein.

Bildungszentrum Wald
Bildungszentrum Wald Lyss

fachstelle für forstliche bautechnik, försterschule 2, 7304 Maienfeld, tel. +41 81 403 33 62, infofobatecch

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