Projektverfassende
Ein Bauvorhaben ist ein in sich geschlossenes, zeitlich abgrenzbares und zielgerichtetes Vorhaben und wird daher auch als Projekt bezeichnet. Die ganze Formulierung, Organisation und die Grundlagen zur Steuerung des Projektes werden durch den Projektverfasser erarbeitet. Sofern er nicht auch als Projektleiter amtet, tritt der Projektverfasser im Rahmen des Bauprozesses erstmals während der Vorstudien-Phase aktiv in Erscheinung.
Er muss zu einer bestmöglichen Übereinstimmung der Ansprüche, Bedürfnisse und Vorstellungen der Bauherrschaft bezüglich des Bauvorhabens mit den herrschenden räumlichen und rechtlichen Bedingungen kommen. Dabei nimmt er für die Bauherrschaft eine beratende und vorausdenkende Funktion in allen für die Projektierung des Bauvorhabens betreffenden Fragen ein. Mögliche Konflikte werden so vermieden oder minimiert. Was diesbezüglich Leistungserbringung bedeutet, umschreibt das Leistungsmodell der SIA 112. Umfang und Form einzelner Aspekte sind projektbezogen sehr unterschiedlich.
Vorstudie
Der vorausgegangene, strategische Entscheid für eine bautechnische Lösung wird im Rahmen der Vorstudie in mehreren Varianten betrachtet. Die technischen, rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen der denkbaren Bauwerke werden erstmals genauer abgeklärt und bilden gemeinsam mit den Bedürfnissen der Bauherrschaft die Planungsgrenzen. Für eine Vergleichbarkeit der Varianten müssen vom Projektverfasser Kriterien aufgestellt werden, dafür kann auch der Beizug weiterer Fachplaner sinnvoll sein. Die grob zu erwartenden Kosten (+/- 25 % Genauigkeit) und eine allfällige Einbindung der Bevölkerung sind zu prüfen. Je nach Bauvorhaben geht bereits die Vorstudie in die Vernehmlassung zu den tangierten Amtsstellen.
Projektierung
Der Projektverfasser konkretisiert die gewählte oder die verbliebenen Varianten so weit, bis ein bewilligungsfähiges, für die Realisierung geeignetes Projekt vorliegt. Diesem nähert er sich über mehrere Arbeitsstufen an. Dabei wird der Bauherr über die Entwicklungen gegenüber den Zielen und Vereinbarungen laufend informiert und seine Entscheidungen für die weitere Arbeit eingeholt.
Im Vorprojekt werden Unsicherheiten aus der Vorstudie detailliert untersucht und ausgeräumt. Die dafür nötigen Grundlagen müssen selbst oder durch Fachplaner beschafft werden. Äussere Rahmenbedingungen wie die Gesetzgebung, die Bevölkerungsmeinung, Stellungnahmen der Ämter und der Umgang mit weiteren Interessenzen sind in dieser Phase von grosser Bedeutung.
Für das Projekt werden wirtschaftliche und zeitliche Aspekte, Tragwerks- und Unterhaltskonzepte in Plänen und Berechnungen konkretisiert (Kostenschätzung +/- 20 % Genauigkeit). Als Resultat liegen begründete Aussagen zur Eignung, Wirtschaftlichkeit und technischen Lösung vor. Diese ermöglichen letztlich der Bauherrschaft sich für eine weiterzuverfolgende Projektvariante zu entscheiden.
Im Bauprojekt passt der Projektverfasser den Variantenentscheid aus dem Vorprojekt in allen Aspekten auf die örtlichen Gegebenheiten an und behandelt diese vertieft. Er berücksichtigt dabei auch allfällige Vorentscheide der Bewilligungsbehörden. Material- und Ausführungsentscheide werden in Detailplänen festgehalten, ein Kostenvoranschlag (+/- 10 %) sowie eine Terminplanung werden erstellt. Ebenso werden notwendige Vereinbarungen wie Landerwerb und Dienstbarkeiten vertraglich festgehalten (vorbereitet). Bei einfachen forstlichen Projekten wird diese Teilphase bereits mit dem Vorprojekt abgewickelt (SIA 104).
Nach Ausarbeitung des Bauprojekts stellt der Projektverfasser für das Bewilligungsverfahren das Baugesuch und alle dazugehörigen Unterlagen zusammen. Das Projekt wird öffentlich aufgelegt und muss bei Ungereimtheiten nach den verfügten Auflagen bereinigt werden. Nach Erhalt der Baubewilligung oder auch unter Vorbehalt werden die Arbeiten ausgeschrieben.
Ausschreibung
Zum Aufgabenspektrum des Projektverfassers gehört auch die Arbeitsausschreibung (Submission). Im Falle einer öffentlichen Bauherrschaft stellt er die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechtes zusammen. Zu den Ausschreibungsunterlagen gehören das Leistungsverzeichnis mit den nötigen Plänen, die allgemeinen und besonderen Bestimmungen, welche in Rücksprache mit dem Bauherrn definiert werden, sowie der Entwurf des Werkvertrags. Übersichtliche und vollständige Ausschreibungsunterlagen schützen präventiv vor möglichen Unstimmigkeiten während der Realisierungsphase. Werden Offertbegehungen durchgeführt, organisieren und leiten Projektverfasser diese zumindest teilweise.
Nach Eingang der Angebote interessierter Unternehmen prüft der Projektverfasser diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit und leitet mit dem Vergabeantrag an die Bauherrschaft die Vergabe und den anschliessenden Werkvertragsabschluss ein.
Realisierung
Für die Realisierung hat der Projektverfasser meist vorgängig schon die dazu nötigen Ausführungsunterlagen erstellt, ergänzt und vervollständigt. Daher nimmt er ab hier, sofern er nicht auch die Funktion des Bauleiters innehat, nur bei unvorhergesehener, technischen Schwierigkeiten und Abweichungen eine beratende oder unterstützende Funktion (Fachbauleitung) ein. Die organisatorische Abstimmung mit dem oder den Unternehmern ist Sache der Bauleitung.
Der Projektverfasser wird unter Umständen bei der Werksabnahme und Inbetriebnahme hinzugezogen. Grund dafür können die Instruktion des Betriebspersonals oder die Erstellung der Bauwerksakten (Betriebshandbuch) wie auch ihre Nachführung (PAW = Pläne des ausgeführten Werkes) sein.