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    Planung

    Bedürfnisformulierung

    Bedürfnisformulierung

    Jeder Bauprozess hat seinen Ursprung in einer individuell unbefriedigenden Ist-Situation. In einem ersten Schritt wird diese Tatsache durch Anspruchsgruppen aufgegriffen, darauf basierend sollen übergeordnete Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen formuliert werden.

    Lösungsstrategien

    Lösungsstrategien

    Mit Hilfe der formulierten Bedürfnisse werden auf strategischer Ebene Lösungsalternativen erarbeitet und nach geeigneten Kriterien bewertet. Nachdem die Notwendigkeit, Dringlichkeit und Tragbarkeit einer baulichen oder anderen Lösung beurteilt wurde, wird eine Lösungsstrategie festgelegt.

  • Vorstudien

    Definition Bauvorhaben

    Definition Bauvorhaben

    Die Projektanforderungen werden aufgrund der Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Auftraggebers im Projektpflichtenheft (inkl. Nutzungsvereinbarung) definiert. Die Lösungsstrategie soll dabei in die standortsbezogenen Rahmenbedingungen eingebettet werden.

    Vorstudie

    Vorstudie

    Um die bauliche, betriebliche und rechtliche Machbarkeit nachzuweisen, werden die Lösungsansätze umschrieben sowie planerisch und gestalterisch dargestellt. In den Projektierungsgrundlagen wird anschliessend der gewählte Ansatz inklusive Termin- und Kostenrahmen (+/- 25 % Genauigkeit) dargestellt.

    Auswahlverfahren

    Auswahlverfahren

    Die Anforderungen im Projektpflichtenheft sollen erfüllt werden, indem dafür geeignete Anbieter bzw. Projekte ausgewählt werden. Potenzielle Kandidaten bzw. Lösungen werden durch ein qualifiziertes Beurteilungsgremium geprüft, mit dem Gewinner wird die Projektausgestaltung weiterverfolgt. Diese Teilphase hat in Architekturprojekten wesentlich grössere Bedeutung, sie findet bei forstlichen Projekten praktisch keine Anwendung.

  • Projektierung

    Vorprojekt

    Vorprojekt

    Unter Berücksichtigung des Projektpflichtenheftes werden Projektkonzepte erstellt und integral in ein Vorprojekt überführt. Resultierende Lösungsmöglichkeiten werden beurteilt und nötige Unterlagen für behördliche Vorentscheide zusammengestellt. Die Anlage- und Betriebskosten (+/- 20 % Genauigkeit) werden ermittelt und die Wirtschaftlichkeit berechnet. Schliesslich soll über die weiterzuverfolgende Projektvariante unter Einbezug der Kriterien Klarheit, Tauglichkeit und Akzeptanz entschieden werden.

    Bauprojekt

    Bauprojekt

    Auf Grund des bereinigten Vorprojektes und allfälligen Vorentscheiden der Bewilligungsbehörden entsteht das Bauprojekt. Als Detailprojekt soll es alle Aspekte vertieft behandeln (u.a. auch Kosten- und Zeitplanung; +/- 10 % Genauigkeit). Der Teilphasenabschluss besteht im Grundsatzentscheid betreffend Umsetzung des Projektes. Im forstlichen Bauwesen können die Teilphasen Vor- und Bauprojekt zusammenfallen.

    Bewilligungsverfahren

    Bewilligungsverfahren

    Das Bewilligungsverfahren hat die behördliche Genehmigung des Projektes zum Ziel. Neben dem eigentlichen Projekt wird ein Bewilligungsgesuch (forstlich Auflageprojekt) mit den geforderten Unterlagen zur Überprüfung eingereicht. Bei Ungereimtheiten muss das Projekt gemäss den behördlichen Auflagen bereinigt werden. Die Phase der Projektierung gilt mit dem Erhalt der rechtskräftigen Baubewilligung als abgeschlossen.

  • Ausschreibung

    Ausschreibung

    Ausschreibung

    Potenziell ausführende Unternehmen werden mit der Ausschreibung über angebotsrelevante Anforderungen informiert. Sie ist so zu gestalten, dass sich der Unternehmer ein klares Bild des Vorhabens machen kann. Dazu gehören u. a. Pläne, Leistungsverzeichnisse und Konzepte, sowie Vorgaben zu allfälligen Etappierungen und Baustellenlogistik. Abhängig von Bauherrn und Kostenvolumen gilt das öffentliche Beschaffungsrecht und seine abgestuften Verfahren.

    Offertvergleich

    Offertvergleich

    Die rechtzeitig eingereichten Angebote werden analysiert und nach festgelegten Kriterien bewertet, die vorgängig geschätzten Kosten und die Terminplanung werden damit verglichen. Abhängig vom Ausschreibungsverfahren wird das beste Angebot selektiert. Letztlich mündet dies in die Vergabeverhandlungen.

    Vergabeantrag

    Vergabeantrag

    Aufgrund der Angebotsselektion wird ein Vergabeantrag an den Bauherrn gerichtet, dieser legt ihm den definitiven Entscheid für die beste Offerte zur Realisierung nahe. Nachdem sich der in Frage kommende Unternehmer zu finanziellen Sicherheiten, Erfüllungsgarantien und Sicherheiten hinsichtlich Mängel verpflichtet hat, kann der gemeinsame Werkvertrag abgeschlossen werden.

  • Realisierung

    Ausführungsprojekt

    Ausführungsprojekt

    Das bewilligte Bauprojekt soll in dieser Teilphase zur Ausführungsreife gebracht werden. Entsprechend werden die Projektunterlagen vervollständigt und angepasst. Unter den Vertragspartnern werden der Terminplan und Zahlungsformalitäten vereinbart. Zudem werden bereits erste, provisorische Dokumente für die Bewirtschaftungsphase ausgearbeitet. Im forstlichen Bereich findet diese Teilphase meist keine Anwendung, die Realisierung basiert in diesem Fall auf dem bewilligten Bauprojekt.

    Ausführung

    Ausführung

    Die Bauausführung hat das betriebsfähige Bauwerk nach Werkvertrag zum Ziel. Dafür müssen die Ausführungsorganisation und das Änderungsmanagement sichergestellt werden. Die akribische Protokollierung und Dokumentierung von Seiten der Bauleitung und des Unternehmens (Bauführer) ist dabei von grosser Bedeutung. Rückverfolgbarkeit und rechtzeitige Reaktion auf terminliche sowie finanzielle Abweichungen sind das Ziel. Erhebliche Abweichungen erfordern immer eine Genehmigung von Seiten des Bauherrn.

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Inbetriebnahme / Abschluss

    Allfällige, letzte Mängel sind gegen Ende der Ausführung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Vor der Inbetriebnahme soll das mängelfreie Bauwerk durch die Bauherrschaft in Anwesenheit von Unternehmer, Projektverfasser, Bauleitung und im forstlichen Bereich häufig auch der Beitragsbehörde abgenommen werden. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme gehen die mit dem Bauwerk verbundenen Gefahren vollständig auf den Bauherrn über. Garantie-, Rüge- und Verjährungsfristen beginnen zu laufen. Die Pläne des ausgeführten Werkes sind erstellt und unterstützen die Bewirtschaftung.

  • Bewirt-
    schaftung

    Betrieb

    Betrieb

    Unter Betrieb sind alle unterstützenden Prozesse und Abläufe zu verstehen, welche für die fortwährende Zweckerfüllung des Bauwerks notwendig sind. Es besteht eine Vielzahl an Instrumenten, die je nach Bauwerkstyp vielfältig und sehr spezifisch sein können.

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Überwachung / -prüfung / Wartung

    Für einen möglichst störungsfreien Betrieb ist es wichtig, eine Überwachung mit einzelnen Überprüfungen (Zustandserhebung) und entsprechender Wartung sicherzustellen. Dazu sind Konzepte notwendig, welche sich bspw. auf Instrumente eines Erhaltungsmanagements nach SIA 469 oder nach SN 640 900a (bei Erschliessungen) beziehen.

    Instandhaltung

    Instandhaltung

    Mit der Instandhaltung soll die Dauerhaftigkeit und der Wert des Bauwerks für die Restnutzungsdauer aufrechterhalten werden. Dies erfordert eine detaillierte Massnahmenplanung mit einem Pflichtenheft und Aufgabenbeschrieben. Mehrjahrespläne und Jahresbudgets müssen erstellt und von den Werkeigentümern genehmigt werden.

  • Veränderung
    Rückbau

    Veränderungen

    Veränderungen

    Bei einmaligen, nicht periodischen Massnahmen oder Anpassungen zur Erneuerung, Verstärkung oder Erweiterung des Bauwerks handelt es sich um Veränderungen. Sie bezwecken die Erhaltung des Bauwerks durch den Einbezug von neuen Anforderungen. Solange die Massnahmen im Sinne einer Erhaltung der Einsatzfähigkeit des ursprünglichen Zwecks geschehen, können sie dem Erhaltungsmanagement zugeordnet werden.

    Rückbau

    Rückbau

    Beim Rückbau (Abbruch gem. SIA 469) werden Bauwerke systematisch in ihre Bestandteile zerlegt, wobei gewisse davon für andere Anwendungen wiederverwendbar sind. Dazu wird das Bauwerk vorgängig auf Schadstoffe und Verwertbarkeit hin überprüft und dessen Rückbau sorgfältig geplant. Beabsichtigt werden damit der nachhaltige Stofffluss und der Emissionsschutz (Arbeitnehmer- und Umweltschutz). Rückbau gehört gemäss SIA 112 zu einem neuen Projekt. Wir nennen es hier, um diesen Aspekt schon in der Konzeptionierung neuer Bauten vor Augen zu haben.

    Rezyklierung / Deponieren

    Rezyklierung / Deponieren

    Die Rezyklierung soll aus dem Rückbau stammende, wiederverwendbare Materialien aufbereiten, dass diese entweder demselben oder einem neuartigen Verwendungszweck schadstofffrei zugeführt werden können. Systematische Trennung der Baustoffe ist dafür unabdingbar und Vermischung verboten. Nicht rezyklierbare Baustoffe benötigen eine fachgerechte Entsorgung oder Deponierung entsprechend ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung. Für die Erstellung einer Deponie und deren Unterhalt sind behördliche Genehmigungen notwendig. Daher ist die Recyclier- und Entsorgungsbranche weitgehend professionalisiert.

  • Behörde
  • Bauherrschaft / Projektleitung
  • Projektverfassende
  • Bauleitung
  • Ausführende

Projektverfassende

Ein Bauvorhaben ist ein in sich geschlossenes, zeitlich abgrenzbares und zielgerichtetes Vorhaben und wird daher auch als Projekt bezeichnet. Die ganze Formulierung, Organisation und die Grundlagen zur Steuerung des Projektes werden durch den Projektverfasser erarbeitet. Sofern er nicht auch als Projektleiter amtet, tritt der Projektverfasser im Rahmen des Bauprozesses erstmals während der Vorstudien-Phase aktiv in Erscheinung.

Er muss zu einer bestmöglichen Übereinstimmung der Ansprüche, Bedürfnisse und Vorstellungen der Bauherrschaft bezüglich des Bauvorhabens mit den herrschenden räumlichen und rechtlichen Bedingungen kommen. Dabei nimmt er für die Bauherrschaft eine beratende und vorausdenkende Funktion in allen für die Projektierung des Bauvorhabens betreffenden Fragen ein. Mögliche Konflikte werden so vermieden oder minimiert. Was diesbezüglich Leistungserbringung bedeutet, umschreibt das Leistungsmodell der SIA 112. Umfang und Form einzelner Aspekte sind projektbezogen sehr unterschiedlich.

Vorstudie

Der vorausgegangene, strategische Entscheid für eine bautechnische Lösung wird im Rahmen der Vorstudie in mehreren Varianten betrachtet. Die technischen, rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen der denkbaren Bauwerke werden erstmals genauer abgeklärt und bilden gemeinsam mit den Bedürfnissen der Bauherrschaft die Planungsgrenzen. Für eine Vergleichbarkeit der Varianten müssen vom Projektverfasser Kriterien aufgestellt werden, dafür kann auch der Beizug weiterer Fachplaner sinnvoll sein. Die grob zu erwartenden Kosten (+/- 25 % Genauigkeit) und eine allfällige Einbindung der Bevölkerung sind zu prüfen. Je nach Bauvorhaben geht bereits die Vorstudie in die Vernehmlassung zu den tangierten Amtsstellen.

Projektierung

Der Projektverfasser konkretisiert die gewählte oder die verbliebenen Varianten so weit, bis ein bewilligungsfähiges, für die Realisierung geeignetes Projekt vorliegt. Diesem nähert er sich über mehrere Arbeitsstufen an. Dabei wird der Bauherr über die Entwicklungen gegenüber den Zielen und Vereinbarungen laufend informiert und seine Entscheidungen für die weitere Arbeit eingeholt.

Im Vorprojekt werden Unsicherheiten aus der Vorstudie detailliert untersucht und ausgeräumt. Die dafür nötigen Grundlagen müssen selbst oder durch Fachplaner beschafft werden. Äussere Rahmenbedingungen wie die Gesetzgebung, die Bevölkerungsmeinung, Stellungnahmen der Ämter und der Umgang mit weiteren Interessenzen sind in dieser Phase von grosser Bedeutung.

Für das Projekt werden wirtschaftliche und zeitliche Aspekte, Tragwerks- und Unterhaltskonzepte in Plänen und Berechnungen konkretisiert (Kostenschätzung +/- 20 % Genauigkeit). Als Resultat liegen begründete Aussagen zur Eignung, Wirtschaftlichkeit und technischen Lösung vor. Diese ermöglichen letztlich der Bauherrschaft sich für eine weiterzuverfolgende Projektvariante zu entscheiden.

Im Bauprojekt passt der Projektverfasser den Variantenentscheid aus dem Vorprojekt in allen Aspekten auf die örtlichen Gegebenheiten an und behandelt diese vertieft. Er berücksichtigt dabei auch allfällige Vorentscheide der Bewilligungsbehörden. Material- und Ausführungsentscheide werden in Detailplänen festgehalten, ein Kostenvoranschlag (+/- 10 %) sowie eine Terminplanung werden erstellt. Ebenso werden notwendige Vereinbarungen wie Landerwerb und Dienstbarkeiten vertraglich festgehalten (vorbereitet). Bei einfachen forstlichen Projekten wird diese Teilphase bereits mit dem Vorprojekt abgewickelt (SIA 104).

Nach Ausarbeitung des Bauprojekts stellt der Projektverfasser für das Bewilligungsverfahren das Baugesuch und alle dazugehörigen Unterlagen zusammen. Das Projekt wird öffentlich aufgelegt und muss bei Ungereimtheiten nach den verfügten Auflagen bereinigt werden. Nach Erhalt der Baubewilligung oder auch unter Vorbehalt werden die Arbeiten ausgeschrieben.

Ausschreibung

Zum Aufgabenspektrum des Projektverfassers gehört auch die Arbeitsausschreibung (Submission). Im Falle einer öffentlichen Bauherrschaft stellt er die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechtes zusammen. Zu den Ausschreibungsunterlagen gehören das Leistungsverzeichnis mit den nötigen Plänen, die allgemeinen und besonderen Bestimmungen, welche in Rücksprache mit dem Bauherrn definiert werden, sowie der Entwurf des Werkvertrags. Übersichtliche und vollständige Ausschreibungsunterlagen schützen präventiv vor möglichen Unstimmigkeiten während der Realisierungsphase. Werden Offertbegehungen durchgeführt, organisieren und leiten Projektverfasser diese zumindest teilweise.

Nach Eingang der Angebote interessierter Unternehmen prüft der Projektverfasser diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit und leitet mit dem Vergabeantrag an die Bauherrschaft die Vergabe und den anschliessenden Werkvertragsabschluss ein.

Realisierung

Für die Realisierung hat der Projektverfasser meist vorgängig schon die dazu nötigen Ausführungsunterlagen erstellt, ergänzt und vervollständigt. Daher nimmt er ab hier, sofern er nicht auch die Funktion des Bauleiters innehat, nur bei unvorhergesehener, technischen Schwierigkeiten und Abweichungen eine beratende oder unterstützende Funktion (Fachbauleitung) ein. Die organisatorische Abstimmung mit dem oder den Unternehmern ist Sache der Bauleitung.

Der Projektverfasser wird unter Umständen bei der Werksabnahme und Inbetriebnahme hinzugezogen. Grund dafür können die Instruktion des Betriebspersonals oder die Erstellung der Bauwerksakten (Betriebshandbuch) wie auch ihre Nachführung (PAW = Pläne des ausgeführten Werkes) sein.

Bildungszentrum Wald
Bildungszentrum Wald Lyss

fachstelle für forstliche bautechnik, försterschule 2, 7304 Maienfeld, tel. +41 81 403 33 62, infofobatecch

centre pour le génie forestier, hardernstrasse 20, case postale 252, ch-3250 lyss, tél. +41 32 387 49 11

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