Vorlagekonzept: Sicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen mussten auf Baustellen bereits vor der letzten Anpassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) geplant werden. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepte gemäss Art. 4 BauAV jedoch in schriftlicher Form festgehalten werden.
Fobatec hat aufgrund einer Vorlage der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und in Absprache mit der SUVA ein Vorlagekonzept erstellt, welches auf die forstliche Bautechnik zugeschnitten ist. Darin können baustellenspezifische Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen, welche nicht Bestandteil der Branchenlösung oder des betriebsinternen Sicherheitskonzeptes sind, festgehalten werden. Die obligatorische Notfallorganisation gemäss Art. 4 BauAV ist ebenfalls Teil der Vorlage.
Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept lässt sich durch den Betrieb auf die jeweiligen Bedürfnisse anpassen. Dies geschieht indem die baustellenspezifischen Sicherheitsmassnahmen angekreuzt und erfüllte Vorgaben oder umgesetzte Massnahmen abgehakt werden. Für spezielle Massnahmen, ausserordentliche Regelungen oder Weisungen Dritter stehen zudem Textfelder zur Verfügung.
Das Vorlagekonzept kann hier heruntergeladen werden. Wir freuen uns auf kritische Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge.