Bauwerke

Lawinenverbau

Beim technischen Lawinenverbau unterscheidet man zwischen Bauwerken, welche den Anriss einer Lawine verhindern und solchen mit lenkender oder auffangender Wirkung. Zu den erstgenannten gehören der Verwehungs- und Stützverbau, zu letzteren der Ablenk- und Bremsverbau. 

Die Werke kommen dort zum Einsatz, wo Personen und Sachwerte vor Lawinen geschützt werden müssen und der Schutzwald diese Funktion nicht wahrnimmt. 

Verwehungsverbau

Der Wind beeinflusst sowohl den fallenden, als auch den bereits abgelagerten Schnee. Nebst der lokalen Schneemenge verändern sich während dem Verwehungsprozess die Schichtung und Stabilität der Schneedecke. Mit Verwehungsverbauungen kann eine Wächtenbildung verhindert sowie Schneeablagerungen von möglichen Anrissstellen und empfindlicher Infrastruktur ferngehalten werden. Zu diesem Verbauungstyp gehören Triebschneezäune, Kolktafeln und -kreuze sowie Düsendächer.

Stützverbau

Stützverbauungen stabilisieren die Schneedecke und verhindern damit den Anriss von Lawinen aus steilen Hangpartien. Man unterscheidet temporäre von permanenten Verbauungen. Erstere bestehen aus Holz und werden vorwiegend in Kombination mit Aufforstungen angewendet. Das Ziel davon ist, dass die aufkommende Bestockung die Schutzwirkung der Holzbauwerke mit der Zeit übernehmen kann. Permanente Verbauungen bestanden früher aus Mauerterrassen, Beton- oder Aluminiumstützwerken. Nach dem heutigen Stand der Technik kommen vor allem Schneebrücken aus Stahl oder flexible Schneenetze aus Drahtseilen zur Anwendung.

Wenn für Lawinenverbauungen Subventionen des Bundes in Anspruch genommen werden, dürfen nur offiziell geprüfte Werktypen bzw. Ankermörtel verwendet werden. Die technische Richtlinie über den Lawinenverbau im Anbruchgebiet definiert die Anforderungen, die freigegebenen Produkte werden in den Typenlisten Ankermörtel und Lawinenverbauungen geführt.

Ablenk- und Bremsverbau

Falls Verbauungen im Anrissgebiet aufgrund lokaler Gegebenheiten oder wirtschaftlicher Überlegungen nicht in Frage kommen oder das Risiko damit nicht auf ein akzeptables Mass gemindert werden kann, muss das Schadenpotenzial anderweitig geschützt werden. Mit Bremsverbauungen oder Auffangdämmen können Lawinen zum Stillstand gebracht werden, Leitdämme oder Galerien lenken sie von der gefährdeten Infrastruktur ab. Wenn ein vorstossen der Schneemassen nicht verhindert werden kann, helfen nur noch Objektschutzmassnahmen wie Spaltkeile, Ebenhöch oder die Verstärkung von Bauwerken.

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